Di, 14. Mai. 2024

Beitragsordnung des Arbeitergesangvereins 1911 e.V.

(Stand: 31.01.2016)

1. Übersicht Beitragsstruktur

A) Jahresbeitrag Erwachsene
1. Einzelmitglied 60,00 € 100 %
2. Paare (Ehepaare/sonstige Partnerschaften) 90,00 € 150 %
3. Familien 96,00 € 160 %
4. Passive Mitglieder 30,00 €
B) Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche (ausgesetzt)
5. Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 15 Lebensjahres 30,00 €
5.1 Geschwisterkind (zu Ziffer 5) 20,00 €
5.2 Weitere Geschwister (zu Ziffer 5 und 5.1) 0 €
6. Jugendliche ab Vollendung des 15. Lebensjahres (auch Ermäßigte) 45,00 €
6.1 Geschwisterkind (zu Ziffer 6 ab Vollendung des 15 Lebensjahres) 25,00 €
6.2 Geschwisterkind (zu Ziffer 6 bis Vollendung des 15 Lebensjahres) 20,00 €
6.3 Weitere Geschwister (zu Ziffern 6, 6.1 und 6.2) 0 €
C) Jahresbeitrag Ermäßigte
7. Azubi, Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten 45,00 €

Die Übersicht Beitragsstruktur wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.01.2016 geändert


2. Beitragszahlung

Die Beitragszahlung erfolgt bei Eintritt
- bis zum 30.06. eines Jahres für das gesamte Jahr
- ab dem 01.07. eines Jahres für das 2. Halbjahr


3. Beitragseinzug

Der Beitrag wird grundsätzlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Einzug erfolgt in 2 Teilbeträgen bis zum Ende der Monate Februar und August. Die Gebühren für Rückbuchungen bei falschen Bankverbindungen oder mangels Kontendeckung sind dem Verein zu erstatten.


Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Beitragseinzug nach Rechnungsstellung erfolgen. Der Beitrag wird dann für das ganze Jahr fällig. Für Porto und zusätzlichen Bearbeitungsaufwand wird eine Gebühr von 3 € erhoben.


4. Ermäßigung, Beitragsfreistellung

Über Ermäßigung und Beitragsfreistellung wird nach Antrag durch den geschäftsführenden Vorstand entschieden. Der Antrag muss nicht an eine bestimmte Form gebunden sein.

Im Beschluss über eine Ermäßigung oder zur Freistellung ist der Zeitraum festzulegen.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragspflicht freigestellt.


5. Beitragspflicht juristischer Personen

Die Höhe des Beitrags einer juristischen Person wird vom Vorstand beschlossen. Der Beitrag soll grundsätzlich über dem Beitragssatz für Familien liegen.


6. Streichung aus der Mitgliederliste

Mitglieder, die ihren Beitrag über den Schluss des Vereinsjahres nicht entrichtet haben, können auf Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Voraussetzung hierzu ist die zweimalige erfolglose Mahnung.


7. Wechsel in der Mitgliedsart

Der Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft bzw. umgekehrt ist zum Halbjahr und zum Jahresschluss möglich.
Erfolgt der Wechsel nach dem Einzug des Beitrages
- für das 1. Halbjahr, so ist lediglich der Beitrag für die 2. Jahreshälfte zu reduzieren
- für das 2. Halbjahr, so wird der neue Betrag zum neuen Rechnungsjahr reduziert
Eine Änderung der Mitgliedschaft von aktiv in passiv und umgekehrt erfolgt nur nach schriftlichem Antrag.


8. Sonstiges

Erwachsene Neumitglieder erhalten zusammen mit der Satzung, der Beitrags-, Ehren- und Geschäftsordnung ein Begrüßungspräsent


Der Aufgabenplan kann hier als PDF eingesehen werden.

 

 

Hi ihr Lieben!

Habe mir heute auf youtube dieses Lied angehört u. finde diese Version echt schön.

Für alle, die sich das auch mal anhören wollen, hier

http://www.youtube.com/watch?v=qSXl0Ai_DIw

Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen.

Bis Mittwoch, LGC

Recherchen im Internet ergaben folgende Informationen über Tourdion:

Es gibt widersprüchliche Angaben zur Entstehung des bekannten französischen Trinkliedes. Vermutlich wurde es von Attaignant, einem Pionier des Notendrucks erstmals 1530 publiziert.

Der geläufige moderne Text ist eine Rekonstruktion des Originaltextes.

Tourdion ist zum einen ein Trinklied, zum anderen aber auch ein Tanz im 6/8 Takt, welcher als Nachtanz des Basse Danse (höfischer Tanz in Frankreich, Italien und der Niederlanden) getanzt wurde.

Der leichte, schnelle Charakter des Tanzes wird durch den spritzigen Wein und das Drehen ausgedrückt, der etwas schwere, melancholische des Trinkliedes durch Worte wie Leid, Vergessen und Krieg. Der Reiz des Liedes liegt darin beides zu vereinen.

Lieber Leser,


ich wende mich als Vorsitzender des Vereins an alle, die dem Verein Gutes tun könnten und dies auch wollen.
Wenn Sie 2,50 Euro (gerne auch etwas mehr) im Monat übrig haben und uns als Freund der Chormusik den Förderbetrag/Halbjahresbetrag in Höhe von 60 bzw. 30 Euro für die Aktivitäten unseres Vereins zur Verfügung stellen wollen, dann rufen Sie mich einfach an.
Trauen Sie sich. Wir danken Ihnen.

 

 

Unterkategorien

Der Vereinsvorstand, die Mitgliedschaft, Satzung
Die Chronik des Vereins